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Seltenste Hunde-Spezies der Welt nur durch Impfung zu retten Vom Äthiopischen Wolf sind gerade einmal noch 500 Exemplare übrig - die Tollwut könnte die Art aussterben lassen Nairobi/London - Eine ausgefeilte Impfstrategie soll den seltensten Hundeartigen der Welt, den Äthiopischen Wolf (Canis simensis), früher auch "Abessinischer Fuchs" genannt, vor dem Aussterben schützen. Das berichten britische Forscher im Fachjournal "Nature" (Bd. 443, S. 692) von diesem Donnerstag. Bisher lautete die Strategie, möglichst alle Tiere gegen Tollwut zu impfen. Das ist jedoch aufwändig, weil die Tiere in schwer zugänglichen Bergregionen leben und alle einzeln gefangen und geimpft werden müssten. Nach Ansicht der Forscher reicht es immerhin aus, nur diejenigen Tiere zu impfen, die in der Nähe bereits infizierter Artgenossen leben. Das entspricht etwa 30 Prozent aller Tiere. Dadurch ließe sich verhindern, dass es erneut zu einem großflächigen Tollwutausbruch kommt, den ein Großteil der etwa 500 verbliebenen Äthiopischen Wölfe nicht überlebt. Anfang der 1990er Jahre waren drei Viertel der Äthiopischen Wölfe in den Bale-Bergen gestorben. "Wir haben nach einer Impfstrategie gesucht, die Tollwut-Ausbrüche so weit einschränkt, dass eine gefährdete Tierart nicht Gefahr läuft, ganz ausgerottet zu werden", erläuterte Dan Hayden von der Universität Glasgow, einer der Autoren der Studie. |
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Massnahmen gegen gefährliche Hunde Die Hundehalter im Kanton Zürich sollen gemäss dem Regierungsrat strengere Anforderungen erfüllen. Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung und eine Theorieprüfung nachweisen. Für gefährliche Hunde braucht es eine Bewilligung. Nach dem Tod eines Knaben in Oberglatt ZH im Dezember 2005 reagierte der Zürcher Regierungsrat mit Sofortmassnahmen, indem er einen Leinen- und Maulkorbzwang für vier Hunderassen verfügte Der Regierungsrat wollte sich aber nicht auf diese Massnahmen beschränken und erarbeitete eine Totalrevision des Hundegesetzes. Der Entwurf geht jetzt in die Vernehmlassung. Ziel ist der sichere und verantwortungsbewusste Umgang mit Hunden, wie der Zürcher Sicherheitsdirektor Ruedi Jeker vor den Medien sagte. Gemäss dem neuen Gesetz sind die Anforderungen für das Halten von Hunden in Zukunft strenger. So müssen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken nachweisen, ebenso eine anerkannte Theorieprüfung. Diese Regelung gilt unabhängig von der Hunderasse. Für die Haltung von grossen und massigen Hunden (Rassentypenliste I) muss zusätzlich eine anerkannte praktische Hundeerziehung nachgewiesen werden. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Bernhardiner oder Rottweiler, wie die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel an der Medienkonferenz erklärte. Eine Haltebewilligung braucht es bei potenziell gefährlichen Hunden (Rassetypenliste II). Dabei muss der Halter zum Beispiel nachweisen, dass sein Hund korrekt erzogen worden ist und kein erhöhtes Aggressionspotenzial aufweist, dass das Tier richtig gehalten wird und die Beziehung zwischen Hund und Halter stimmt. Der Zürcher Regierungsrat verzichtet bewusst auf ein Verbot von so genannten Kampfhunden. Auch bei solchen Tieren liege das Problem in erster Linie beim Halter. Eine kantonale Regelung sei auch nicht zweckmässig. Solche Verbote müssten auf nationaler Ebene ergehen. |
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